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Unser Ratgeber

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen und geben Ihnen Antworten auf oft gestellte Fragen.

Allgemeines

Ambulante Pflege oder häusliche Pflege bietet pflegebedürftigen Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung zu Hause. Ambulante Pflege kann von einem professionellen Pflegedienst wie den Augusta Ambulanten Diensten oder einem pflegenden Angehörigen geleistet werden. Ambulante Pflegedienste suchen pflegebedürftige Menschen je nach Bedarf mehrmals am Tag oder in der Woche zu Hause auf und leisten Pflege und unterstützen pflegende Angehörige bei täglichen Aufgaben. 

Bei der Behandlungspflege handelt es sich um ärztlich verordnete Pflege, die von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt wird. Die Behandlungspflege umfasst zum Beispiel die Wundversorgung, den Verbandswechsel, das Blutdruck messen und andere Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten stehen in direktem Zusammenhang mit der ärztlichen Anordnung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Dazu gehören Ernährung, Körperpflege, Vorbeugung, Mobilität, die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen führen die Augusta Ambulanten Dienste oder pflegende Angehörige durch.

Kurzzeitpflege kommt etwa übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt infrage, wenn noch auf einen Platz in einem Seniorenheim gewartet werden muss oder wenn häusliche Pflege noch nicht möglich ist. Unsere Leistungen in der Kurzzeitpflege

Wenn eine schwere Krankheit nicht mehr geheilt werden kann und die Lebenserwartung begrenzt ist, wünschen sich viele Menschen, zu Hause sterben zu können.

Speziell für die Palliativpflege geschulte Fachkräfte übernehmen die medizinisch-pflegerische Versorgung und begleiten sterbende Menschen mit seelischem Beistand. Unsere Leistungen in der Palliativpflege

Wird ein Mensch pflegebedürftig, braucht er Hilfe von Angehörigen oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.

Unter Pflegeleistungen fallen alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte nach Überprüfung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs und bei Anerkennung eines Pflegegrads Anspruch haben. Zunächst müssen Versicherte einen allgemeinen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.

Wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub nehmen möchten oder aus anderen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, vertreten andere Personen sie in der Verhinderungspflege. Diese Ersatzpflege können Privatpersonen oder professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbringen. Zu den Privatpersonen zählen neben Verwandten auch Freunde und Freundinnen.

Alternativ kann die pflegebedürftige Person in einer Einrichtung betreut werden, z.B. einer Einrichtung für Kurzzeitpflege.

Grundsätzlich können Pflegebedürftige für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr eine Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen. Die Dauer der Verhinderungspflege hängt davon ab, ob die eigentliche Pflegeperson mehr als acht Stunden pro Tag verhindert ist. Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget zur Verfügung, das bei der Pflegekasse beantragt wird.

Die Verhinderungspflege kann tage- und wochenweise in Anspruch genommen werden sowie für einzelne Stunden. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wird, d.h. es muss mindestens sechs Monate ein Pflegegrad vorliegen. Zum Zeitpunkt der Verhinderung der Pflegeperson muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.

Wenn die häusliche Pflege ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst gleistet wird und somit keine andere Pflegeperson bei der Pflegekasse benannt ist, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden. 

Wenn in der Vergangenheit bereits Verhinderungspflege geleistet wurde, da der pflegende Angehörige stunden- oder tageweise die Pflege nicht selbst übernehmen konnte, können rückwirkend Zuschüsse dafür beantragt werden. Dies kann passieren, wenn Sie beispielsweise nicht wussten, dass Ihnen dieses Budget zusteht. In diesem Fall können Sie den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.

Wichtig dafür ist, dass Sie sämtliche Rechnungen und Belege einreichen können. Mit den Rechnungen und Belegen für die geleistete Verhinderungspflege können Sie die Zuschüsse nachträglich bei der Pflegekasse beantragen.

Bitte beachten Sie, dass das Budget für Verhinderungspflege nicht für mehrere Jahre zusammen berechnet wird und genutzt werden kann. Bei Nichtnutzung verfällt der Betrag zum Jahresende und kann nur für in diesem Jahr stattgefundene Verhinderungspflege beantragt werden.

Laut Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen.

Eine Pflegebedürftigkeit kann sich einschleichen oder plötzlich auftreten, zum Beispiel nach einem Unfall oder infolge eines Sturzes, Herzinfarkt oder Schlaganfalls.

In eine Pflegeversicherung zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber einen gewissen Teil Ihres Bruttogehalts ein. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen. In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland pflegeversichert sein muss. Jeder gesetzliche Krankenversicherte ist automatisch über die angegliederte Pflegekasse der Krankenkasse pflegeversichert. Privat krankenversicherte Personen müssen ebenfalls eine private Pflegeversicherung abschließen, entweder über ihr privates Krankenversicherungsunternehmen oder einer anderen privaten Pflegeversicherung ihrer Wahl.  

Sowohl die Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege unterstützen Sie dabei, einen gewissen Zeitraum bei Ihrer gewohnten Pflege zu überbrücken. Verhinderungspflege kommt dann infrage, wenn die häuslich pflegende Person verhindert ist. Dann springt eine Vertretung ein. Für die Kurzzeitpflege zieht der pflegebedürftige Mensch vorübergehend vollstationär in ein Pflegeheim ein und wird dort versorgt. Dies kann nach einer Operation oder zur Überbrückung bis zur Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes der Fall sein.

Wir haben die wichtigsten Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Sie zusammengefasst:

Verhinderungspflege

  • Die Verhinderungspflege findet ambulant zu Hause statt.
  • Pro Jahr sind maximal sechs Wochen zuschussberechtigt.
  • Der Zuschuss zur Verhinderungspflege wird mit nicht genutzten Mitteln aus der Kurzzeitpflege aufgestockt.

Kurzzeitpflege

  • Die Kurzzeitpflege findet vollstationär in einer Einrichtung statt.
  • Pro Jahr sind maximal acht Wochen zuschussberechtigt.
  • Der Zuschuss zur Kurzzeitpflege wird mit nicht genutzten Mitteln aus der Verhinderungspflege aufgestockt.

Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld, wenn sie privat oder ehrenamtlich zu Hause gepflegt werden. Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, erhalten kein Pflegegeld, sondern entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung.

Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen erhalten ebenfalls kein Pflegegeld, da sich dort professionelles Fachpersonal der stationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr um sie kümmert.

Menschen, die nicht mehr komplett selbständig leben können und im Alltag eingeschränkt sind, erhalten einen Pflegegrad. Dieser misst, wie pflegebedürftig sie sind. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Es gibt fünf Pflegegrade.

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Zuschüsse die Pflegeversicherung in welcher Höhe zahlt und somit darüber, welche Leistungen in Anspruch genommen werden können.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Ausführliche Übersicht Pflegegrade, Punkte und Leistungen

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekassen befinden sich bei Ihrer Krankenkasse. Die meisten Krankenkassen stellen Ihnen Formulare für den Antrag bereit. Sie können die Pflegeleistungen auch formlos stellen. Ihre Angehörigen können den Antrag auch für Sie stellen, wenn Sie sie damit bevollmächtigen. Eine Mustervorlage für eine Vorsorgevollmacht und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.

Wenn keine Vollmacht vorliegt oder aufgrund des Gesundheitszustandes nicht eingeholt werden kann, dann muss ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an den Sozialdienst des Krankenhauses oder an eine unabhängige Beratungsstelle.

Das Datum des Antrags ist wichtig, da Pflegeleistungen rückwirkend gewährt werden, das heißt Sie erhalten das Pflegegeld ab dem Zeitpunkt Ihres Antrages.

In den Antragsformularen der Pflegekassen müssen Sie angeben, wer Ihre zukünftige Pflegeperson ist, also die Verantwortung für Ihre Pflege übernimmt. Die Pflegeperson muss die Pflege nicht selbst ausführen, sie kann z.B. einen ambulanten Pflegedienst wie die Augusta Ambulanten Dienste damit beauftragen. Wenn Ihr Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingegangen ist, meldet sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) bei Ihnen, um einen Termin für Ihre Pflegebegutachtung zu vereinbaren. In dringenden Fällen kann der MD bereits im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik eine erste Begutachtung vornehmen. Der MD ermittelt dann anhand des Punktesystems Ihren Pflegegrad.

Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause gepflegt werden, haben Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen sind allerdings keine „Sachen“, sondern Geld. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten, die für die Dienstleistungen der ambulanten Pflege sowie Tages- und Nachtpflege entstehen.

Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige selbst oder die pflegenden Angehörigen bei der Pflegekasse stellen. Pflegende Angehörige können den Antrag stellen, wenn sie die entsprechenden Vollmachten oder Vertretungsrechte haben.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Pflege- bzw. Krankenkasse. Beim Ausfüllen des Antrags stehen Ihnen zum Beispiel die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes der Augusta Kliniken zur Seite sowie Mitarbeitende Ihrer Pflege- bzw. Krankenkassen, Mitarbeitende in Pflegestützpunkten oder von Sozial- und Pflegediensten.

TIPP: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich bereits für eine offiziell zugelassene Einrichtung für die Kurzzeitpflege entschieden haben, da Sie eine Einrichtung bei der Beantragung benennen müssen.

 

Wenn Sie sich entschieden haben, wer die Pflege der pflegebedürftigen Person während Ihrer Abwesenheit übernimmt, stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Der Vorgang ist einfach: Sie müssen nur angeben, wie lange Sie die Ersatzpflege geleistet werden soll, weshalb Sie verhindert sind und ob Ihr zu pflegender Angehöriger mit der Ersatzpflegekraft verwandt oder verschwägert ist. Wenn Sie den konkreten Grund nicht angeben möchten, können Sie "Sonstiges" ankreuzen.

Im Idealfall stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege vorab. So können Sie sich von der Kasse auch bezüglich Höhe und Dauer der Leistungen beraten lassen. Die meisten Kassen stellen für den Antrag Online-Formulare zum Herunterladen bereit, sodass Sie alles bequem von zu Hause aus erledigen können. Wenn Sie absehen können, dass die Mittel der Verhinderungspflege zur Finanzierung der Leistung nicht ausreichen, können Ansprüche aus der Kurzzeitpflege übertragen werden. Sie können diese Option direkt im Antrag vermerken.

In dem Antrag müssen Sie meist die folgenden Fragen beantworten:

  • Wann benötigen Sie eine Ersatzpflege?
  • Wer übernimmt die Ersatzpflege?
  • Wie lange sind Sie pro Tag an der Pflege verhindert?
  • Wie viel bezahlen Sie für die Pflege im genannten Zeitraum?

Verhinderungspflege wird stunden- oder tageweise abgerechnet. Die Kostenübernahme dafür beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Wichtig ist, dass Sie für die Abrechnung mit der Kasse alle Belege aufbewahren und einreichen. Wir empfehlen, Rechnungen und Belege zu kopieren.
Die Überweisung des Geldes dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Sofern Sie Belege haben, können Sie eine Ersatzpflege bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen.

Wenn Verwandte oder Freunde die Ersatzpflege übernehmen, können Sie pauschal nach vereinbartem Stundenlohn abrechnen. Viele Pflegekassen stellen dafür Musterrechnungen online zur Verfügung. Zusätzlich werden Fahrtgeld und Verdienstausfälle erstattet, wenn Sie Belege dafür vorlegen. Sie können mit Ihrer Vertretung vereinbaren, dass die Pflegekasse direkt an die Ersatzpflegeperson überweist. Das ist vor allem sinnvoll, wenn ein Pflegedienst die Verhinderungspflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.

Ein Hausnotrufsystem ist eine intelligente Lösung, die es älteren Menschen und pflegebedürftigen Personen mit eingeschränkter Mobilität ermöglicht, sicher und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. 

Ein Hausnotrufsystem besteht in der Regel aus einem kleinen Sender, der als Armband oder Anhänger getragen werden kann, sowie einer Basisstation, die mit der Telefonleitung verbunden ist. Je nach Hausnotruf-Modell kann die Reichweite 30 bis 75 Meter betragen. Im Notfall kann die Person einfach den Knopf am Sender drücken, um sofort eine Verbindung zur rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale herzustellen. Dort nehmen geschulte Fachkräfte den Anruf entgegen, koordinieren Hilfe und informieren im Bedarfsfall Angehörige oder Rettungsdienste.
Dank des Hausnotrufs müssen Sie sich also keine Sorgen machen, dass im Notfall keine schnelle Hilfe kommt. Wenn Sie bzw. Ihr/ Angehörige/r einen Pflegegrad hat, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die meisten Basismodelle. 

Grundsätzlich ist ein Hausnotruf für alle Menschen mit einem erhöhten Sturzrisiko, chronischen Krankheiten oder Behinderungen geeignet. Expertinnen und Experten empfehlen besonders alleinlebenden Senioren und Seniorinnen das Notrufsystem. Schutzbedürftige Menschen verbringen überdurchschnittlich viel Zeit in den eigenen vier Wänden, und nicht immer ist eine weitere Person anwesend, die im Notfall helfen kann.

Das eigene Zuhause ist ein Ort, an dem man sich sicher fühlt und gut auskennt. Eine hastige oder unbedachte Bewegung birgt aber ein großes Risiko. Damit wird der Hausnotruf im Ernstfall zum wichtigsten Knopf in der ganzen Wohnung und sollte zur Grundausstattung gehören. Ein Hausnotruf schützt Sie und gibt Ihnen, wie auch Ihren Angehörigen, das sichere Gefühl, dass im Ernstfall schnelle Hilfe nur einen Knopfdruck entfernt ist.

Die Vorteile des Hausnotrufs auf einen Blick:

  • Sofortige Hilfe: Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Ein Hausnotruf ermöglicht schnelle Hilfe ohne Umwege, was gerade bei Stürzen oder gesundheitlichen Notfällen lebensrettend sein kann.
  • Selbstständigkeit: Ältere Menschen schätzen ihre Unabhängigkeit. Mit einem Hausnotruf können Sie länger in den eigenen vier Wänden bleiben, ohne auf Sicherheit verzichten zu müssen.
  • Beruhigung für Angehörige: Für Familienangehörige bringt der Hausnotruf ebenfalls enorme Erleichterung. Sie wissen, dass ihre Liebsten im Notfall rasch Unterstützung erhalten.
  • Einfache Handhabung: Die Bedienung des Hausnotrufs ist kinderleicht. Ein einfacher Knopfdruck genügt, um die Verbindung zur Notrufzentrale herzustellen.
  • Individuelle Anpassung: Moderne Hausnotrufsysteme lassen sich individuell an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen. Das reicht von der Integration von Sturzsensoren bis zur Möglichkeit der regelmäßigen Kontaktaufnahme, um das Wohlbefinden zu überprüfen.